Kunst oder Nichtkunst

Der Künstler Bruno Eikel erhielt im Jahre 2002 vom Ordnungsamt Paderborn aufgrund einer Insolvenz seines Schmiedebetriebes aus dem Jahre 2000 eine Gewerbeuntersagung. Obwohl Bruno Eikel in der Künstlersozialkasse gemeldet und Mitglied des Bundes Bildender Künstler ist, sowie in einer Beurteilung des Finanzamt Paderborn im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung als Künstler nach §18 EstG eingestuft wurde, ermittelte das Ordnungsamt jahrelang gegen den Künstler, stellte diverse Strafanzeigen, durchleuchtete sämtliche Auftraggeber. Erst nach Einstellung der Strafanzeige des Leiters des Ordnungsamtes Paderborn durch einen Staatsanwalt und erneuter Strafanzeige vom Ordnungsamt wurde Herr Eikel ohne Anhörung von Gutachtern vom Richter Emminghaus der 1. großen Strafkammer des Landgerichtes Paderborn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, indem der Richter entschied, dass die Arbeiten des Herrn Eikel keine Kunst darstellen. Somit seien sie Handwerk, welches der Künstler ohne Gewerbeerlaubnis nicht ausüben darf und sich strafbar gemacht hat.

Es sei erwähnt, dass das Finanzgericht Bremen in einer Entscheidung vom 25.11.1993 unter ausdrücklicher Bezugnahme des Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass eine Abgrenzung der künstlerischen von der gewerblichen Tätigkeit, die sich an qualitativen Kriterien orientiert, einer unzulässigen Niveaukontrolle gleichkommt und mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht zu vereinbaren ist. Ebenso hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 23.9.1998 bestätigt, dass die Anerkennung der Künstlereigenschaft nicht von einer staatlichen Niveau-, Stil- und Inhaltskontrolle oder von der Beurteilung der Wirkungen des Kunstwerkes abhängig gemacht werden darf. Erlaubt und notwendig sei nur die Unterscheidung zwischen Kunst und Nichtkunst.

Trotzdem spricht der Richter Auftraggebern und Kunden ab zu beurteilen was Kunst ist, maßt sich selbst jedoch an zu entscheiden was keine Kunst sei. Wenn diese Meinung sogar vom Generalbundesanwalt getragen wird, hat die Kunst wieder schlimmes zu befürchten und längst überwunden geglaubte Alpträume deutscher Geschichte werden wieder wach. Schon einmal entschieden Richter was Kunst oder Nicht-Kunst sei und verbrannten sie...

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Art. 5.3 GG

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Beitrag Nr.22 vom 09. 01. 2010 um 17:21:59
Gaul Markus

Kunst oder nicht Kunst

Ich kann sagen das die sachen die Herr Bruno Eikel gebaut hat in meinen erkenntnissen Kunst ist denn wer sollte darüber entscheiden wenn nicht der Künstler selber

es gibt viele Arten der Kunst: Graffitti ist Kunst
Schmiedearbeiten sind Kunst
Malerei ist Kunst
u.s.w.


Es liegt immer im betrachter, der die Sachen die er sich anschaut als Kunst bezeichnet.


Es darf gar kein Richter darüber Urteilen.
Es gibt verschiedene Grundgesetzte und einer steht auch für die Kunst.


Ich Grüße Sie Herr Eikel

Mit freundlichen Grüßen .

Markus Gaul
Beitrag Nr.21 vom 16. 10. 2009 um 17:04:36
Viktor Koch

Ohne Gutachter

Ich vermute ebenso, dass unter diesen Kriterien wesentlich mehr Künstler hinter Gittern müssten. Fast so viele, dass es sich für den Staat lohnen würde, eigens einen Künstlerknast ins Leben zu rufen. Um die Kreativen nicht gänzlich auszubremsen und kulturell ein Desaster heraufzubeschwören, müsste der Bau besondere Kriterien aufweisen. Zum Beispiel hohe, helle Räume. Einmal in der Woche würde Farbe und sonstiges Material durch die Türklappe geschoben. Kunstkritiker und Interessenten kämen vorbei statt Pfarrer und Sozialarbeiter. Über Klopfzeichen und kleine Zettelchen würde man sich mit Kollegen über Kunst austauschen. Die Künstlernothilfe könnte einpacken. Die brenzligsten Fälle wären sicher verwahrt und aufgehoben.
Ausstellungen in den langen Gängen gäbe es keine. Denn Strafe muss sein…

Eine Katastrophe, dieses Urteil! Besonders die Tatsache, dass ohne Gutachter gearbeitet wird tut richtig weh, weil damit das ganze Ausmaß vollendet peinlicher Ahnungslosigkeit so deutlich zum Vorschein kommt.
Aus der Anklageschrift: „Zudem ist es einem Künstler fremd, von Hilfspersonal unterstützt zu werden.“
Die dpa berichtet am 14. Oktober 09 unter der Überschrift „Damien Hirst malt nun selbst“: „Das Besondere an seinen Bildern sei, teilte Hirst mit, dass kein Mitarbeiter, sondern er selbst sie gemalt habe.“

Ich weiß nicht, wie ich den Kommentar beenden soll.
Was wünscht man einem Kunstschmied hinter Gittern?

Alles unvorstellbar!!
Beitrag Nr.20 vom 02. 10. 2009 um 17:27:46
Dr. Lars Davidsohn

Kunstbegriff

Sehr geehrter Herr Eikel,


die Begründung des Landgerichts Paderborn im Urteil vom 07.11.2008 dafür, dass die von Ihnen erstellten Arbeiten keine Kunst darstellten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn der Einsatz erlernbarer und handwerklich fundierter sowie manuell-technischer Fertigkeiten ist auch für den Künstler regelmäßig von sehr hohem Nutzen.



Beispielhaft erwähnt sei hier nur, dass die Komponisten des 17., 18. und 19. Jahrhunderts, wenn sie als Musiker und Künstler Anerkennung finden wollten, zunächst das Kompositionshandwerk, hierzu gehört insbesondere die Harmonielehre, der Kontrapunkt, die Satztechnik und das Schreiben von Fugen, zu erlernen hatten. Erst wenn auf diesem Gebiet eine Meisterschaft erreicht wurde, konnte der Komponist seine Kunst zur vollen Entfaltung bringen, wie dies z.B. bei Bach, Beethoven und Mozart der Fall war.



Die großen Komponisten bezeichnet man als Meister ihres Faches. Der Begriff des Meisters kommt jedoch aus dem Handwerk selbst. Dieses ein Ausdruck dafür, dass die Erstellung von anspruchsvoller Kunst regelmäßig beachtliche „handwerkliche Fertigkeiten“ voraussetzt. Handwerk und Kunst stehen damit keinesfalls in irgendeinem Gegensatz oder Widerspruch zueinander. Einer Arbeit, welche handwerklich anspruchsvolle Fertigkeiten erfordert, kann damit nicht automatisch die Qualifikation als Kunstwerk abgesprochen werden. Denn der Einsatz handwerklich fundierter Fertigkeiten dient dem Künstler letztlich vor allem dazu, seine Kreativität und Ideen zur vollen schöpferischen Entfaltung zu bringen.





Bielefeld, den 02.10.2009





Dr. Lars Davidsohn

Rechtsanwalt





Rechtsanwaltskanzlei Davidsohn

Bielefeld
Beitrag Nr.19 vom 25. 09. 2009 um 17:10:32
Mátyás G. Terebesi - Mannheim

Re:

Mögen Ihnen die Götter beistehen und halten Sie durch.
Dieser Skandal ist einem Rechtsstaat unwürdig und grenzt an Rechtsbeugung.

Mit meinen besten Wünschen
Beitrag Nr.18 vom 19. 09. 2009 um 16:01:50
Susanne Brandenburger

Re:

Sehr geehrte Frau Giebel,
das ist ja unglaublich, was da passiert.
Das darf man auf keinen Fall durchgehen lassen, schon aus juristischen, politischen Gründen nicht. Sonst gibt es einen Präzidenzfall der weitere Kreise ziehen könnte. Hier scheint sich genau das wiederzuspiegeln, was in dem angegebenen Kunstwerk herausgefiltert wurde. Es ist ein Machtkampf der auf dem Throne Sitzenden, die nach eigenen Animositäten andere Schädigen (zerstöhren), weil sie ihre eigene Wahrheit nicht ertragen können ...
Sie haben meine vollkommende Anteilnahme
S.B.
Beitrag Nr.17 vom 15. 09. 2009 um 15:31:36
Bruno Eikel

Re:

... „ die relationen zwischen denken und körperlichkeit sind so eng, dass das was im denken geschieht, vornehmlich in der sprache der hände beschrieben wird. geist ist offenbar nicht so sehr in der transzendenz angesiedelt als in der hand. weil die hand greifen kann, kann auch das denken begreifen, weil die hand fassen kann, erfassen wir auch etwas in unserem kopf, weil die hand etwas vor uns hinstellen kann, können wir auch etwas durch denken darstellen. weil die hand legen kann, legen wir auch im denken etwas dar. Und wir legen nicht nur dar, wir überlegen, wir legen aufeinander, übereinander. wir stellen nicht nur fest, wir stellen auch auf, eine neue these zum beispiel. wir begreifen nicht nur, wir erfassen nicht nur, wir befassen uns mit etwas, wir wenden und drehen etwas und gelangen schließlich zu einer auffassung. etwas begriffen haben, ist nicht nur eine bildliche analogie mit dem tatsächlichen greifen, die kultur des denkens setzt eine tatsächliche kultur der hand voraus als einem subtilen, sensitiven organ. wenn die hand sich entfalten darf, wenn sie nicht nur arbeitet, sondern auch spielt, wenn sie wahrnehmungen erfühlt, wird sich auch der geist freier entfalten. die plastik der hand ist die plastik des denkens. der begriff ist das begriffene.“

Otl aicher
Beitrag Nr.16 vom 15. 09. 2009 um 12:44:39
Prof. Mechthild Lobisch - www.mechthildlobisch.com

Re:

"Den Stoff sieht jedermann vor sich, den Gehalt findet nur der, der etwas dazu zu tun hat und die Form ist ein Geheimnis den meisten."

J.W. Goethe


Das ist alles haarsträrbend. Wir, die wir auch im angewandten Bereich arbeiten wären im Ernstfall alle betroffen und müssten ins Gefängnis.


"Das Geistige (in der Kunst) wird mit der Hand gemacht."

Fritz J. Raddatz (Die Zeit - 12.03.1993
Beitrag Nr.15 vom 10. 09. 2009 um 12:57:06
Christoph M Frisch

Re:

Na prima, da sind wir ja schon wieder zum Anfang rückgestellt nach all den Jahren zähen Ringens um die künstlerische Freiheit.Es wäre jetzt sehr wichtig, dass der Berufsverband BBK mit diesem Urteil in der Hand Öffentlichkeit sucht und findet.
Wie lässt sich dieses Urteil mit den so oft vorkommenden Kunst am Bau Direktiven verbinden ? Sind wir jetzt alle Gesetztesbrecher ?
Ich denke der Herr Richter hat wohl bei einem recht braunen Doktorvater sein Examen gemacht. Anders kann ich mir dieses lächerliche Urteil und die Geisteshaltung dahinter nicht erklären.
Beitrag Nr.14 vom 09. 08. 2009 um 01:31:41
mario

kunst

Auch ein Generalbundesanwalt ist definitiv nicht in der Lage zu entscheiden, was Kunst ist und was nicht.
Wenn ich das richtig verstehe, liegt hier sogar eine Tendenz der Vorverurteilung vor, vor der sich theoretisch jeder Staatsanwalt und Richter hüten müsste, da sonst Befangenheit vorliegt. Objektiv gesehen, liegt hier natürlich schon eine strafbare Nötigung vor, da Dir durch die Generalbundesanwaltschaft eine strafbare Handlung suggeriert/untergeschoben wird die Du beweisbar nicht begangen hast (ablehnen den Kerl). Neu ist das nicht, dass Richter und Staatsanwälte aus Überlastung den Einen oder Anderen über die Klinge springen lassen. Hier ist besondere Vorsicht geboten und Hartnäckigkeit zu empfehlen, da hier massiv potentielle Störer für weis nicht was gesucht werden.
Zuletzt folgt noch der Hinweis darauf, dass es das BVerfG und den Europäischen Gerichtshof gibt. Bis dahin reichen die PB`er Beziehungen mit Sicherheit nicht.

Gruß

Mario
Beitrag Nr.13 vom 23. 07. 2009 um 17:04:57
Crischa Siegel - Köln

Re:

Sehr geehrte Frau Giebel,

ich bin genauso empört wie Sie, über diese selbstherrliche Urteilsfindung
der Richter. Eine Anhörung von kompetenten Zeugen wie die
Künstlersozialkasse, in die man ja auch nicht einfach durch Selbstdefinition
hineinkommt, oder den BBK, oder Kunstjuroren usw. hätte das Urteil
verhindert.

Auch ein Gerhard Richter musste bei der Gestaltung seines berühmten
Domfensters räumliche Gegebenheiten und technische Sachzwänge
berücksichtigen, ebenso wie ein Herr Eisenmann beim Holocaust-Denkmal. Man
könnte unzählige Beispiele aufführen. Jede öffentliche Ausschreibung für
Kunst im öffentlichen Raum formuliert Vorgaben, die der Künstler bei seiner
Bewerbung berücksichtigen muss. Viele künstlerische Wettbewerbe und
Kunstpreise haben Themenvorgaben. Es ist in meinen Augen besonders positiv,
wenn ein Künstler auch das Handwerk beherrscht, in dem seine Arbeit
realisiert wird.
Ich könnte endlos weiter argumentieren!

Es ist absurd. Die Richter beurteilen Kunst wie Klein Lieschen, die sich
vorstellt, wahre Kunst schwebt im luftleeren Raum und hat mit ihrer Umgebung
nichts zu tun. Kunst zeichnet sich dadurch aus, dass sie das Umfeld
berücksichtigt und aber auch beeinflusst, es neu sichtbar macht. Jede
Rauminstallation geht vom vorhandenen und zu gestaltenden Raum aus. Was
sonst?

In der Hoffnung mit dieser Meinung Herrn Eikel geholfen zu haben, und die
Diskussion weiter zu befördern
grüßt Sie freundlich
Crischa Siegel
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